Hausordnung der Oberschule G. E. Lessing Lengenfeld

 

Die Hausordnung der G.-E.-Lessing-Oberschule Lengenfeld regelt (A), schützt (B) und verpflichtet (C). Sie unterliegt den gültigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und gilt für alle Lernenden sowie schulisches Personal.


(A) 1. Aufenthalt
Für Schülerinnen und Schüler ist der Aufenthalt im Schulhaus und auf dem Schulgelände nur während der Schulzeiten sowie zu Schulveranstaltungen erlaubt.

2. Garderobe
Garderobe (inkl. Helme) wird an den zugewiesenen Plätzen aufbewahrt. Für persönliches Eigentum wird selbst gehaftet. Die Schule schließt jegliche Haftung für Wertsachen aus.

Das Tragen einer Kopfbedeckung im Schulhaus ist ausschließlich aus religiösen oder anderen zwingenden Gründen erlaubt.

3. Unterricht
Mit dem Vorklingeln gehen die Schülerinnen und Schüler an ihren Platz und sind unterrichtsbereit.

Während des Unterrichts ist das Essen untersagt.

Das schuleigene Hausaufgabenheft ist von allen zu benutzen.

4. Ordnung
Der Ordnungsdienst hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Zimmerwechsel bzw. Unterrichtsschluss das Zimmer ordentlich und sauber verlassen wird.

5. Pausen
In den großen Pausen nehmen die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen an der Hofpause teil.

Bei sämtlichen Aktivitäten wird Rücksicht auf andere Personen genommen.

Mit den Spielgeräten ist sorgsam umzugehen.

Die Schüleraufsicht unterstützt die Lehrkräfte bei der Pausenaufsicht.

Aus Sicherheitsgründen dürfen Fenster in den Pausen nur gekippt werden.

6. Freistunden
Schüler ab Klassenstufe 7 dürfen mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten das Schulgelände in Freistunden und zwischen der 6. und 7. Stunde verlassen. Bei Verlassen des Schulgeländes besteht die Pflicht zur Ab- und Rückmeldung im Sekretariat.

(B) 7. Miteinander
Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde des Einzelnen. Der Umgang miteinander erfolgt nach den Prinzipien von Höflichkeit, Respekt und gegenseitiger Achtung. Gewalt in jeglicher Form wird nicht toleriert.

8. Beschädigungen
Wir alle übernehmen Verantwortung und sorgen für Sauberkeit und Ordnung. Mit fremdem Eigentum ist pfleglich und sachgerecht umzugehen. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Zerstörungen, Beschädigungen sowie Verunreinigungen hat die verursachende Person für den Schaden aufzukommen bzw. diesen zu beheben.

(C) 9. Waffen
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art und anderer gefährlicher Gegenstände ist verboten.

10. Rauschmittel
Das Mitbringen und der Konsum von Rauschmitteln jeglicher Art sind auf dem Schulgelände verboten.

Energydrinks, E-Zigaretten und Vaporizer (auch nikotinfrei) sind in der Schule nicht erlaubt.

11. Mobile Geräte
Smartphones sind bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten. Die Benutzung von Smartphones und Smartwatches sind während der Unterrichtszeit und in den Pausen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt. Sie gelten in Leistungsüberprüfungen als unerlaubte Hilfsmittel.

12. Verstöße
Verstöße gegen die Hausordnung werden gemäß §39 Sächsisches Schulgesetz oder mit Anzeige geahndet.


Diese Hausordnung wurde am 07.05.2024 durch die Schulkonferenz beschlossen und tritt am 08.05.2024 in Kraft.
Anke Barth, Schulleiterin und Vorsitzende der Schulkonferenz 


Hinweise zum Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) ab 01.04.2024

Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

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