Hausordnung der Oberschule G. E. Lessing Lengenfeld
Die Hausordnung der G.-E.-Lessing-Oberschule Lengenfeld regelt (A), schützt (B) und verpflichtet (C). Sie unterliegt den gültigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und gilt für alle Lernenden sowie schulisches Personal.
(A) 1. Aufenthalt
2. Garderobe
3. Unterricht
Mit dem Vorklingeln gehen die Schülerinnen und Schüler an ihren Platz und sind unterrichtsbereit.
Während des Unterrichts ist das Essen untersagt.
Das schuleigene Hausaufgabenheft ist von allen zu benutzen.
4. Ordnung
Der Ordnungsdienst hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Zimmerwechsel bzw. Unterrichtsschluss das Zimmer ordentlich und sauber verlassen wird.
5. Pausen
In den großen Pausen nehmen die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen an der Hofpause teil.
Bei sämtlichen Aktivitäten wird Rücksicht auf andere Personen genommen.
Mit den Spielgeräten ist sorgsam umzugehen.
Die Schüleraufsicht unterstützt die Lehrkräfte bei der Pausenaufsicht.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Fenster in den Pausen nur gekippt werden.
6. Freistunden
Schüler ab Klassenstufe 7 dürfen mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten das Schulgelände in Freistunden und zwischen der 6. und 7. Stunde verlassen. Bei Verlassen des Schulgeländes besteht die Pflicht zur Ab- und Rückmeldung im Sekretariat.
(B) 7. Miteinander
8. Beschädigungen
(C) 9. Waffen
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art und anderer gefährlicher Gegenstände ist verboten.
10. Rauschmittel
Das Mitbringen und der Konsum von Rauschmitteln jeglicher Art sind auf dem Schulgelände verboten.
Energydrinks, E-Zigaretten und Vaporizer (auch nikotinfrei) sind in der Schule nicht erlaubt.
11. Mobile Geräte
12. Verstöße
Verstöße gegen die Hausordnung werden gemäß §39 Sächsisches Schulgesetz oder mit Anzeige geahndet.
Diese Hausordnung wurde am 07.05.2024 durch die Schulkonferenz beschlossen und tritt am 08.05.2024 in Kraft.
Anke Barth, Schulleiterin und Vorsitzende der Schulkonferenz
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